Die Förderung im Leistungssport

Der Landesausschuss für Leistungssport im LSVS (kurz: LAL) hat die Richtlinie zur Leistungssportförderung im Saarland (RLS) erstellt, welche seit Januar 2023 schrittweise umgesetzt wird.

Über die RLS erfolgt vor allem die Leistungssportförderung der Fachverbände, aber auch der Vereine und der Athleten*innen.

Mit der Erstellung und Umsetzung der neuen Richtlinie zur Leistungssportförderung im Saarland verfolgt der LAL die Absicht, die leistungssportlichen Bemühungen der Sportfachverbände, der Vereine und ihrer Athlet*innen zu unterstützen. Mit dem Ziel die Zahl saarländischer Kaderathlet*innen auf Bundesebene sowie die Zahl der Teilnehmer*innen und der Erfolge bei deutschen und internationalen Meisterschaften zu erhöhen.

 

Verbandsförderung

  •  Bezuschussung von Wettkämpfen
  •  Leistungssportlehrgänge/Breitensportlehrgänge
  •  Trainerzuschüsse

Vereinsförderung

  • Bezuschussung von Wettkämpfen
  • Athletenförderung
  • Sportmedizinische Untersuchungen

Athletenförderung

  • Sportmedizinische Untersuchungen
  • Sportphysiotherapie für NK2-Sportler
  • Internatsplätze
  • Athletenförderung
  • Sportstiftung Saar

Hierbei ist eine Überschneidung in einigen Punkten vorhanden. So sind zum Beispiel die Sportmedizinischen Untersuchungen der NK2 und Landeskaderathleten wie auch die Gerätezuschüsse sowohl eine Verbandsförderung wie auch eine Förderung von Athleten.