Organe des LSVS
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des Landessportverbandes für das Saarland setzt sich aus den ordentlichen und korporativen Mitgliedern, höchstens 101 Vertretern, zusammen. Sie beschließt als oberstes Organ im LSVS über alle Angelegenheiten des LSVS, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Vorstand
Das Vorstandsduo, bestehend aus dem Vorstand Finanzen und dem Vorstand Sport & Vermarktung, führt die laufenden Geschäfte des LSVS und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich.
Aufsichtsrat
Der Aufsichsrat des LSVS, bestehend aus neun Mitgliedern mit ökonomischen und sportfachlichen Hintergrund, ist ehrenamtlich tätig. Er fungiert als Aufsichtsorgan des Vorstandes und wird von der Mitgliederversammlung gewählt. In seinen Sitzungen fällt der Aufsichtsrat Beschlüsse, welche den Grundsätzen der Transparenz folgend veröffentlicht werden.
Gremien
Dem LSVS obliegt es, für verschiedene Aufgabenbereiche eigens dafür zuständige Ausschüsse (Gremien) zu bilden.