Downloads zum Vereins- und Verbandsservice
In unserem Downloadbereich stellen wir Vereins- und Verbandsvertretern für die Praxis nützliche Broschüren, Tipps und Mustervorlagen zur Verfügung. Dieser Servicebereich wird regelmäßig erweitert beziehungsweise aktualisiert.
Gerne greifen wir Anregungen aus den Vereinen und Verbänden auf und ergänzen die Dokumente zu Themen, die wir noch nicht berücksichtigt haben. Sendet Eure Themenvorschläge an kompetenzzentrum(at)lsvs.de.
Am 25. Mai 2018 löst die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der bis dahin geltenden Fassung ab, mit der Konsequenz, dass auch Vereine die Prozesse der Verarbeitung personenbezogener Daten an die Vorgaben der DS-GVO und der ergänzend dazu erlassenen Vorschriften der ab Mai 2018 gültigen Fassung des BDSG anpassen müssen.
Aus diesem Grund hat das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland auf seiner Homepage die wesentlichen Neuregelungen zusammengefasst dargestellt, damit auch Ihr Verein die Vorgaben umsetzen kann.
Mustervorlage: Teilnahmeliste einer Vereinsveranstaltung
Diese Mustervorlage dient als Grundlage für eine Teilnahmeliste einer Veranstaltung im Sportverein. Hier auch als Word-Datei.
Mustervorlage: Übersicht zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) / Verantwortlicher gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO
Diese Mustervorlage dient als Grundlage für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Hier auch als Word-Datei.
Mustervorlagen für Ehrenämtler
Mustervorlage: Ehrenamtsvertrag (Ehrenamtspauschale), nebenberuflich i.S.v. § 3 Nr. 26 EStG
Dieser Vertrag gilt nur für ehrenamtliche Tätigkeit (nebenberufliche Tätigkeit), bei denen der Verein wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit ist, und lediglich eine Vergütung in Höhe der sogenannten Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG (also derzeit max. 840 Euro pro Jahr) vom Verein an den/die ehrenamtliche/n Mitarbeiter/in geleistet wird. Hier auch als Word-Datei.
Mustervorlage: Erklärung Ehrenamtsvertrag (Ehrenamtspauschale)
Nutzen Sie diese Vorlage, falls Sie einen oder mehrere ehrenamtliche Tätigen eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 EStG von derzeit 840 Euro jährlich zahlen. Hier auch als Word-Datei.
Mustervorlagen für Übungsleiter
Mustervorlage: Übungsleitervertrag, nebenberuflich i.S.v. § 3 Nr. 26 EStG
Dieser Vertrag gilt nur für Übungsleiterverhältnisse, bei denen der Verein wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit ist, der Übungsleiter nicht mehr als 14 Stunden pro Woche die Leistung für den Verein erbringt (Nebenberuflichkeit) und lediglich eine Vergütung in Höhe der sogenannten Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG (also max. 3.000 Euro pro Jahr) vom Verein an den Übungsleiter geleistet wird. Hier auch als Word-Datei.
Mustervorlage: Erklärung Übungsleiterpauschale
Nutzen Sie diese Vorlage, falls Sie einen oder mehrere angestellte Übungsleiter beschäftigen, die Sie im Rahmen der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei bis zu 3.000 Euro jährlich vergüten, bis zu welchem Betrag Sie die Vergütung steuerfrei behandeln dürfen. Hier auch als Word-Datei.
Informationsblatt: Übungsleiter als Minijob
Was muss ein Verein bei der Anmeldung eines Minijobbers beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen werden in dem Inofmrationsblatt veröffentlicht.
Informationsblatt: Bildungs- und Teilhabepaket
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2011 mit der Einführung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die Chance zu geben, am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Hier können auch Aktivitäten in dem Bereichen Sport berücksichtigt werden.
Informationsblatt: Mikroförderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Das Mikroförderprogramm der DSEE unterstützt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen mit bis zu 2.500 Euro. Es fördert Projekte, die Ehrenamtliche gewinnen, binden und deren Engagement sichtbar machen. Ob es um eine Qualifizierung, eine Schnupperaktion oder die Stärkung der Vereinsstrukturen geht – die DSEE übernimmt bis zu 90 % der Kosten, um die lokale Zivilgesellschaft nachhaltig zu stärken.
Der Klimawandel stellt auch den Sport vor neue Herausforderungen, da Sportlerinnen laut der WHO zu den besonders gefährdeten Risikogruppen zählen. Hitze, Extremwetter und UV-Strahlung gehören zu den direkten, Atemwegs- und Infektionsrisiken zu den indirekten Folgen, die sowohl den Profi- als auch den Breitensport betreffen. In Zusammenarbeit mit Professor Dr. Sven Schneider, der zum Thema „Klimawandel im Sport“ an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg forscht, bietet der DOSB wertvolle Verhaltenstipps und Anpassungsstrategien, um den gesundheitlichen Risiken in Trainings- und Wettkampfsituationen präventiv zu begegnen.
Broschüre "Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls"
Nach § 5 Abs. 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RBStV) ist im nicht privaten Bereich für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte zum Beispiel mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigte Vereine, Verbände und Stiftungen.
Allerdings ist für Betriebsstätten der in das Vereinsregister eingetragenen gemeinnützigen Vereine und für staatlich anerkannte Stiftungen in jedem Fall höchstens ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 RBStV). Beitragsfrei sind jedoch (alle) Vereine, Verbände und Stiftungen insoweit, als ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten ist für Betriebsstätten in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV).
Fit für den Verein - Das Handbuch der Union Stiftung für Vereine
Entdecke den ultimativen Ratgeber für Dein Vereinsleben im Saarland. Mit dem kostenlosen Handbuch „Fit für den Verein“ von der Union-Stiftung erhältst Du wertvolles Wissen und praktische Tipps zu Themen wie Vereinsrecht, Öffentlichkeitsarbeit, und Veranstaltungsplanung – unerlässlich für jedes erfolgreiche Vereinsmanagement (Auflage 2024).
Steuerratgeber für Vereine - Ministerium für Finanzen und Europa
Um die Vereinsarbeit generell zu erleichtern und die vielen ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen in ihrer Arbeit zu unterstützen, sind die komplexen steuerlichen Zusammenhänge im „Steuerratgeber für Vereine“ zusammengefasst und aufbereitet worden (Neuauflage 2021).
Attraktives Ehrenamt im Sport - DOSB
Erfolgsgeschichten und Methoden für eine effektive Vorstandsförderung im Sportverein. Die vorliegende Broschüre „Attraktives Ehrenamt im Sport“ soll das Rad nicht neu erfinden: Der DOSB möchte mit dieser Broschüre durch praktische Erfolgsbeispiele einen Mehrwert für Verantwortliche in Sportvereinen bieten.
Ehrenamt & Freiwilliges Engagement im Sport - DOSB
Mit der vorliegenden Broschüre ist das Ziel verbunden, die Bedeutung des Engagements im Sport für die Gesellschaft aufzuzeigen sowie einen Einblick in die vielfältigen Leistungen der Engagierten und neue Impulse für Engagementförderung zu geben.
Gemäß der Stufe E des Stufenmodells muss die Satzung jeweils eine Passage enthalten, in der sich der Verband/Verein gegen jede Form von sexualisierter Belästigung und Gewalt ausspricht. Zudem muss der Verband/Verein rechtssichere Regelungen für eine Sanktionierung bei entsprechendem Fehlverhalten in Form von Vereins- bzw. Verbandsstrafen in seiner Satzung (und ggf. weiterer Rechtsvorschriften) vorhalten.
Mustervorlage: Sportpolitische Erklärung für die Vereinssatzung
Anstelle in einer dem Satzungstext vorangestellten Präambel können die allgemeinverbindlichen Grundsätze eines Vereins zu den Themen "Schutz vor Gewalt, Doping und Gleichberechtigung" auch im Satzungstext selbst verankert werden. Diese Verankerung im Satzungstext führt insbesondere dazu, dass die dort festgelegten Grundsätze nicht nur bei der Auslegung von Satzungsvorschriften helfen, sondern als "echter" Satzungsbestandteil gelten.
Mustervorlage: Vereinbarung zum Umgang mit vereinseigener Kleidung
Viele Vereine stellen ihren Sportler:innen vereinseigene Kleidung zur Verfügung, sehen sich jedoch häufig mit dem Problem konfrontiert, dass diese nach einem Vereinswechsel oder bei Desinteresse des Kindes nicht zurückgegeben wird. Hierdurch muss neue Kleidung als Ersatz beschafft werden. Um dem entgegenzuwirken, hat der LSVS eine Vereinbarung zum Umgang mit vereinseigener Kleidung erstellt, die Vereine bei ihrer Arbeit unterstützen soll. Hier auch als Word-Datei.
Mustervorlage: Protokoll über die Gründung des Vereins
Vorlage zur möglichen Formulierung eines Gründungsprotokolls mit den hierbei wichtigen Inhalten. Hier auch als Word-Datei.
Mustervorlage: Erstanmeldung zum Vereinsregister
Vorlage der möglichen Formulierung eines Antrags auf Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Hier auch als Word-Datei.
Mustervorlage: Antrag auf Erteilung einer Steuernummer und Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO
Vorlage zur möglichen Formulierung eines formlosen Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Erteilung einer Steuernummer. Hier auch als Word-Datei.
Leitfaden Vereinsfusion und -verschmelzung
Der Vereinssport wandelt sich. Ein aktuelles Phänomen ist die Zunahme von Kooperationen bis hin zu Fusionen und Verschmelzungen. Mit diesem Leitfaden bieten wir Vereinen eine Hilfestellung, die mit dem Gedanken spielen, zu fusionieren oder zu verschmelzen.
Der Leitfaden verfolgt das Ziel, eine Orientierung zu bieten und soll den Vereinsverantwortlichen helfen, Fusions- und Verschmelzungsprozesse zu überblicken. Dementsprechend werden die Aspekte verständlich, jedoch nicht in aller Tiefe behandelt und es ist unerlässlich, sich zu einzelnen Fragen weitergehend zu informieren. Für den Fall, dass man eine Fusion / Verschmelzung tatsächlich anstrebt, ist es notwendig, sich anwaltlich und ggf. steuerrechtlich beraten zu lassen.
Kurzinformation zur Sportversicherung aller Sportvereine
Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im LSVS sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportverbandes für das Saarland. Diese Kurzinformation zur Sportversicherung ist ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag und bietet einen ersten Überblick über den Versicherungsschutz.
Servicehinweis: Wichtige Zusatzversicherungen für Ihren Verein
Über den allgemeinen Versicherungsschutz, den jeder Mitgliedsverein im LSVS automatisch erhält, bietet die ARAG auch sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Im Servicehinweis finden Sie eine Auflistung verschiedener Zusatzversicherungen (KFZ-Zusatzversicherung, Nichtmitgliederversicherung, Cyberschutz für Sportvereine usw.).
Weitere Informationen zum Sportversicherungsbüro der ARAG findet Ihr auf der Homepage der ARAG-Versicherung. Dort können Sportvereine auch Beratungstermine bei sich vor Ort, per Telefon oder digital vereinbaren.