Grundlage: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 02. Juni 2021 (siehe www.corona.saarland.de). Seit Freitag, 04. Juni 2021, sind folgende Regelungen für den Freizeit- und Amateursport im Saarland gültig:
Kontaktsport im Außenbereich
- erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
- Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
- Geimpft - Impfnachweis
- Genesen – Nachweis
Kontaktsport im Innenbereich
- erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
- Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
- Geimpft - Impfnachweis
- Genesen – Nachweis
- Testpflicht gilt auch für Minderjährige.
Kontaktfreier Sport im Außenbereich (im Freien)
- erlaubt ohne Corona-Test,
Kontaktfreier Sport im Innenbereich
- erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
- Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
- Geimpft - Impfnachweis
- Genesen – Nachweis
Ausnahme: Bei Kontaktsport im Außenbereich, kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Innenbereich, sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a vorlegen können - von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige.
Weitere den Sport betreffende Regeln:
- Zuschauer sind nicht erlaubt.
- Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet mit Nachweis eines der drei „G’s (getestet, geimpft oder genesen)
Sonderregeln für den Profi-/Berufssport:
- Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist uneingeschränkt zulässig.
- Zuschauer sind nicht erlaubt.
- Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet mit Nachweis eines der drei „G’s (getestet, geimpft oder genesen)
Weitere Infos auch auf: www.corona.saarland.de
Auf der folgenden Seite werden wichtige Fragen zum Sportbetrieb im Saarland geklärt. Die FAQs basieren auf der Verordnung des Landes zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diese Aufstellung wird vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sukzessive erweitert, konkretisiert und aktualisiert: FAQ zum Sportbetrieb im Saarland