Sport in Corona-Zeiten: Was ist aktuell erlaubt?

Corona

Seit Freitag, 04. Juni 2021, sind neue, vor allem den Freizeit- und Amateursport erleichternde neue Regelungen im Saarland gültig. 

Grundlage: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 02. Juni 2021 (siehe www.corona.saarland.de). Seit Freitag, 04. Juni 2021, sind folgende Regelungen für den Freizeit- und Amateursport im Saarland gültig: 

Kontaktsport im Außenbereich

  • erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
    • Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
    • Geimpft - Impfnachweis
    • Genesen – Nachweis

Kontaktsport im Innenbereich

  • erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
    • Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
    • Geimpft - Impfnachweis
    • Genesen – Nachweis
  • Testpflicht gilt auch für Minderjährige.

Kontaktfreier Sport im Außenbereich (im Freien)

  • erlaubt ohne Corona-Test, 

Kontaktfreier Sport im Innenbereich

  • erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
    • Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
    • Geimpft - Impfnachweis
    • Genesen – Nachweis

Ausnahme: Bei Kontaktsport im Außenbereich, kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Innenbereich, sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a vorlegen können - von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige.

Weitere den Sport betreffende Regeln:

  • Zuschauer sind nicht erlaubt.
  • Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet mit Nachweis eines der drei „G’s (getestet, geimpft oder genesen)

Sonderregeln für den Profi-/Berufssport:

  • Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist uneingeschränkt zulässig.
  • Zuschauer sind nicht erlaubt.
  • Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet mit Nachweis eines der drei „G’s (getestet, geimpft oder genesen)
     

Weitere Infos auch auf: www.corona.saarland.de 

 

Auf der folgenden Seite werden wichtige Fragen zum Sportbetrieb im Saarland geklärt. Die FAQs basieren auf der Verordnung des Landes zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diese Aufstellung wird vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sukzessive erweitert, konkretisiert und aktualisiert: FAQ zum Sportbetrieb im Saarland