Danach konnten Zahlungen an eine ehrenamtlich tätige Person bei dieser bis zu 500,00 pro Jahr steuerfrei sein. Mit dem gerade beschlossenen "Ehrenamtsstärkungsgesetz" hat sich dieser Betrag nun rückwirkend zum 01.01.2013 auf 720,00 pro Jahr (das entspricht 60,00 /Monat) erhöht.
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